Verkehrsrecht
In unserer Kanzlei finden Sie Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hannover. Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung und begleitet sowie unterstützt Sie zu folgenden Themen:
Verkehrsrecht als Rechtsgebiet
Der Begriff Verkehrrecht stellt einen Oberbegriff für Rechtsfälle dar, die in Verbindung mit dem Straßenverkehr stehen. Ein spezielles Verkehrsrechtsgesetz existiert nicht, verkehrsrechtliche Fälle werden unter Anwendung verschiedener Rechtsgebiete gelöst.
Bei Fragen des Schadenersatzes steht dabei das Zivilrecht, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze wie etwa die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Vordergrund.
Bei Fragen des Verkehrsstrafrechts werden ebenfalls die Straßenverkehrsgesetze berührt. Darüber hinaus sind hier Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) oder des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) einschlägig.
Schließlich finden auch Gesetze aus dem Bereich des Verwaltungsrecht Anwendung, etwa wenn es um Fahrerlaubnisfragen oder Fahrtenbuchauflagen geht.
Problemstellung Verkehrsunfall
Viele Geschädigte versuchen, insbesondere bei leicht erscheinenden Unfällen, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung selbst geltend zu machen. Davon ist abzuraten. Erfahrungsgemäß regulieren die Versicherer nur dasjenige was von den Geschädigten bei einem Unfall geltend gemacht wird. Der juristische Laie weiß in der Regel allerdings nicht, welche Schadersatzansprüche ihm zustehen. Das fängt schon bei der Kostenpauschale (für Telefonkosten, Fahrtkosten zur Werkstatt oder zum Anwalt u.s.w.) an, die dem Geschädigten ohne Nachweise zustehen. Erfahrungsgemäß zahlen die Versicherer selbst diesen verhältnismäßig geringen Betrag nicht freiwillig, geschweige denn andere, nicht geltend gemachte, Schadenspositionen.
Die Berechnung von Schadenspositionen wie etwa Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur, sowie die Neubeschaffung, Verdienstausfall, entgangener Gewinn und Haushaltsführungsschäden und weitere Schadenspositionen sollten dem Rechtsanwalt überlassen werden.
Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen
- Unfallregulierungen
- Verteidigung in Bußgeldsachen
- Verkehrsstrafrecht (Fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Trunkenheitsfahrten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Beratung bei Entzug der Fahrerlaubnis
- Beratung zu Autokauf- und Leasing
Ihre Vorteile
- Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts
- Weitreichende Serviceleistungen
- umsichtige Beratung
Kontaktieren Sie uns
Bitte wenden Sie sich an Rechtsanwalt Rolf Deichmann, er berät Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts und ist unser Experte auf diesem Rechtsgebiet.