Verkehrsrecht

In unse­rer Kanz­lei fin­den Sie Ihren Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht in Han­no­ver. Er ver­fügt über eine lang­jäh­rige Berufs­er­fah­rung und beglei­tet sowie unter­stützt Sie zu fol­gen­den Themen:

Verkehrsrecht als Rechtsgebiet

Der Begriff Ver­kehr­recht stellt einen Ober­be­griff für Rechts­fälle dar, die in Ver­bin­dung mit dem Stra­ßen­ver­kehr ste­hen. Ein spe­zi­el­les Ver­kehrs­rechts­ge­setz exis­tiert nicht, ver­kehrs­recht­li­che Fälle wer­den unter Anwen­dung ver­schie­de­ner Rechts­ge­biete gelöst.

Bei Fra­gen des Scha­den­er­sat­zes steht dabei das Zivil­recht, ins­be­son­dere die Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setze wie etwa die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO), das Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz (StVG) sowie das bür­ger­li­che Gesetz­buch (BGB) im Vordergrund.

Bei Fra­gen des Ver­kehrs­straf­rechts wer­den eben­falls die Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setze berührt. Dar­über hin­aus sind hier Rege­lun­gen des Straf­ge­setz­bu­ches (StGB) oder des Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ge­set­zes (OWiG) einschlägig.

Schließ­lich fin­den auch Gesetze aus dem Bereich des Ver­wal­tungs­recht Anwen­dung, etwa wenn es um Fahr­erlaub­nis­fra­gen oder Fahr­ten­buch­auf­la­gen geht.

Problemstellung Verkehrsunfall

Viele Geschä­digte ver­su­chen, ins­be­son­dere bei leicht erschei­nen­den Unfäl­len, den Scha­den bei der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung selbst gel­tend zu machen. Davon ist abzu­ra­ten. Erfah­rungs­ge­mäß regu­lie­ren die Ver­si­che­rer nur das­je­nige was von den Geschä­dig­ten bei einem Unfall gel­tend gemacht wird. Der juris­ti­sche Laie weiß in der Regel aller­dings nicht, wel­che Schader­satz­an­sprü­che ihm zuste­hen. Das fängt schon bei der Kos­ten­pau­schale (für Tele­fon­kos­ten, Fahrt­kos­ten zur Werk­statt oder zum Anwalt u.s.w.) an, die dem Geschä­dig­ten ohne Nach­weise zuste­hen. Erfah­rungs­ge­mäß zah­len die Ver­si­che­rer selbst die­sen ver­hält­nis­mä­ßig gerin­gen Betrag nicht frei­wil­lig, geschweige denn andere, nicht gel­tend gemachte, Schadenspositionen.

Die Berech­nung von Scha­dens­po­si­tio­nen wie etwa Schmer­zens­geld, Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gung für die Dauer der Repa­ra­tur, sowie die Neu­be­schaf­fung, Ver­dienst­aus­fall, ent­gan­ge­ner Gewinn und Haus­halts­füh­rungs­schä­den und wei­tere Scha­dens­po­si­tio­nen soll­ten dem Rechts­an­walt über­las­sen werden.

Wir bera­ten Sie unter ande­rem zu fol­gen­den Themen

  • Unfall­re­gu­lie­run­gen
  • Ver­tei­di­gung in Bußgeldsachen
  • Ver­kehrs­straf­recht (Fahr­läs­sige Kör­per­ver­let­zung, Sach­be­schä­di­gung, Trun­ken­heits­fahr­ten, uner­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfallort)
  • Bera­tung bei Ent­zug der Fahrerlaubnis
  • Bera­tung zu Auto­kauf- und Leasing

Ihre Vor­teile

  • Lang­jäh­rige Erfah­rung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts
  • Weit­rei­chende Serviceleistungen
  • umsich­tige Beratung

Kontaktieren Sie uns

Bitte wen­den Sie sich an Rechts­an­walt Rolf Deich­mann, er berät Sie in allen Berei­chen des Ver­kehrs­rechts und ist unser Experte auf die­sem Rechtsgebiet.

Rolf Deichmann

Fach­an­walt für Verkehrsrecht
kanzlei@ra-deichmann.de
Durch­wahl: 0511/91163412